Rechter Europäer
Tunesische Flüchtlinge

Mein Kommentar dazu auf Die Welt.

Wir brauchen endlich die Abschiebung in Drittstaaten, also im konkreten Fall die Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen, Staatenlosen sowie Geduldeten in andere Länder. Im Idealfall auch die Abschiebung von legitimen Flüchtlingen in Flüchtlingslager in solchen Ländern. Dazu sollte man in der EU und später auch international eine Koalition der Willigen bilden um mit armen Staaten zu verhandeln, die sich dann bereit erklären Flüchtlingslager zwecks Abschiebung aus den reichen Staaten in ihrem Staatsgebiet zu akzeptieren. Die beteiligten Staaten verteidigen sich dann auch gegenseitig gegen Kritik und Bedrohungen durch Aussenstehende. 
Die Herkunftsstaaten von Flüchtlingen sowie die Durchreisestaaten würden so auch ein Druckmittel verlieren. Der Wettbewerb um die Gunst der reichen Staaten würde zu unseren Gunsten gestärkt werden.
Darüber hinaus könnte man militärische Interventionen legalisieren, mit dem Zweck Flüchtlingslager in den Herkunftsstaaten von Flüchtlingen sowie in Durchreisestaaten zu errichten - auch ohne Einverständnis der Regierung und Bevölkerung vor Ort. Möglich wäre dies auf jeden Fall, allein schon da man nur einen sehr kleinen Teil des jeweiligen Staatsgebietes erobern müsste und die Angreifer nicht nur im Recht sondern auch viel stärker wären.

Mit dem Finale von Lost und 24 in der vergangenen Woche hat zugleich eine Ära ihr Ende gefunden, in der wie nur selten zuvor in der TV-Geschichte der Gegensatz zwischen Anspruch und Popularität versöhnt werden konnte.
Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb sammeln wir in Zusammenrabeit mit dem Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) Vollmachten vieler Menschen, die gemeinsam Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen wollen. Wir haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler aus dem Arbeitskreis gegen Internetsperren mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.